Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei.
Abrechnungen erfolgen direkt mit dem Kunden / Klienten.
Betreuungs-und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI werden nicht nach der Einstufung der Pflegestufe gezahlt, sondern nach der Schwere der Einschränkung der persönlichen Alltagskompetenz.
Diese zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können bei entsprechender Qualifikation des Anbieters direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Reicht das Budget nicht aus, so können seit 1.1.2015 bis zu 40% der Sachleistungen auch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.
Einsätze können stundenweise (regelmäßig) oder tageweise erfolgen.
Näheres gerne persönlich.